Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten können dich den Führerschein kosten
Seit dem 01.08.1998 begeht jede Person, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt, eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG. Diese wird mit 1-3 Monaten Fahrverbot und einer Geldbuße bis 1.500 Euro bestraft. Für den Nachweis einer Drogenfahrt reicht es aus, dass z. B. THC im Blut nachgewiesen wird.
Grundsätzlich gilt:
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